Ganz egal, ob Sie Kleinunternehmer sind oder gerade neu mit Ihrem Unternehmen durchstarten – auf jeden Fall ist es nötig, Rechnungen korrekt ausstellen und schreiben zu können. Es kann auch sein, dass Sie als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer gar nicht erheben, weil Ihr Betrieb und Ihr Umsatz entsprechende Grenzen eben nicht überschreiten. Trotzdem ist es nötig, Rechnungen zu verfassen, um die Sie an den Kunden stellen zu können.
Die wichtigsten Kriterien erfüllen
Als Unternehmer sind Sie mit einem Kleinunternehmen übrigens in Bezug auf die Rechnung dazu verpflichtet, auf Ihr Kleinunternehmen hinzuweisen und zu begründen, weshalb keine Angaben zur Umsatzsteuer auf der Rechnung zu finden sind. Die so genannte Kleinunternehmerregelung kommt hier zu tragen. Am besten weisen Sie auf Ihrer Rechnung auf den jeweiligen Gesetzesparagraphen hin.
Die Buchhaltung im Blick behalten
Haben Sie sich schon Gedanken über Ihre Buchhaltung gemacht, wenn Sie als Kleinunternehmer durchstarten wollen? Die Rechnungserstellung ist eines der wichtigsten Themen. Besonders wichtig ist, dass Sie die Pflichtangaben auf Ihren Rechnungen einhalten. Zu den Pflichtangaben gehören:
- Hinweise auf eventuell fehlende Umsatzsteuer bei Kleinunternehmen
- konkrete Angaben zum Lieferdatum oder Leistungsdatum
- detaillierte Angabe der Menge und Art des Produktes
- eine einmalige Rechnungsnummer
- das Datum der Ausstellung der Rechnungen
- die Steuernummer für das Finanzamt oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer
- der komplett vollständige Name und die ganze Anschrift des Unternehmens, sowie alle Angaben zum Rechnungsempfänger
Wenn Sie diese Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung vergessen, kann das unangenehme Konsequenzen für Sie und für Unternehmen haben. Ihre Rechnungen sollten deshalb immer rechtskonform, zeitsparend und einfach geschrieben werden. Umso mehr lohnt es sich, sich nach einem guten Rechnungsprogramm umzusehen. Ein einfaches Rechnungsprogramm ist empfehlenswert, wenn Sie klein anfangen wollen.
An alles gedacht
Es darf nicht vorkommen, dass Sie darauf vergessen, auf der Rechnung zu erwähnen, dass keine Umsatzsteuer wegen Ihrem Kleinunternehmen angeführt ist. Niemals sollte daher ein Kunde eine Umsatzsteuer bezahlen, die anschließend dann nicht an das Finanzamt weitergeleitet wird. Ansonsten kann Ihnen ein Strafverfahren wegen Betrug drohen. Außerdem gibt es eine konkrete Vorgabe dazu, dass Rechnungen nicht nachträglich verändert werden dürfen. In so Ferne kann Ihnen ein einfaches Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer hier auch gute Dienste leisten, wenn Sie zum Beispiel die Variante der PDF Form wählen wollen.
Denken Sie auch an die vorgegebenen Aufbewahrungsfristen für Ihre Rechnungen als Kleinunternehmer oder als kleine Firma. Es geht sowohl um Ihre Rechnungen, welche Sie ausstellen, als auch um Ihre Eingangsrechnungen. Bei Bedarf gibt es Muster und Vorlagen, die Ihnen Unterstützung bieten können, damit nichts vergessen wird. Das Internet ist voll von solchen Vorlagen. Wenn Sie aber per Mausklick alles richtig machen wollen, dürfen Sie sich um die richtige Software kümmern. Dabei spielt es keine Rolle, wie klein oder umfassend Ihr Unternehmen ist. Hier zählt es, Fehler zu vermeiden. So können Sie sich anderen Dingen widmen, weil Sie sich auf Ihre Buchhaltung auf Ihre Rechnungslegung verlassen können. Mit der richtigen Problemlösung für die Buchhaltung und Ihre Rechnungen sparen Sie sich viel Zeit und Aufwand.