Die Schweiz gehört zwar zu Europa, ist aber nicht Mitglied der europäischen Union. Das erschwert die Ein- und Ausreise. Um in die Schweiz auszuwandern, sollten zuerst auf dem Amt des jeweiligen Kantons Informationen eingeholt werden.
Fakten für Menschen mit deutschem Pass, die in die Schweiz auswandern wollen:
- Aufenthalt weniger als 90 Tage: es wird kein Visum benötigt
- Aufenthalt mehr als 90 Tage: Aufenthalt muss beantragt werden (spätestens 14 Tage nach der Einreise); um in der Schweiz arbeiten zu dürfen, ist eine Arbeitserlaubnis notwendig
Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsgenehmigung (Typen B, C, G und L):
- Aufenthaltsbewilligung (B): Bewilligung mit Arbeitserlaubnis; fünf Jahre gültig
- Niederlassungsbewilligung (C): diese Bewilligung gibt es für Auswanderer, die schon seit fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben
- Grenzgängerbewilligung (G): Bewilligung für jene, die in der Schweiz arbeiten, ihren Wohnsitz aber auf der anderen Seite der Grenze haben; wer diese Bewilligung hat, muss mindestens einmal in der Woche ins heimische Ausland zurück
- Kurzaufenthaltsbewilligung (L): Bewilligung für einen befristeten Zeitraum (normalerweise weniger als ein Jahr)
Arbeit und Steuern
Die Steuern sind in der Schweiz wesentliche niedriger und das durchschnittliche Einkommen höher als in Deutschland. Am Anfang hört sich das nach viel an, dies relativiert sich aber sehr schnell, da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz viele höher als jene in Deutschland sind.
Die Jobsituation in der Schweiz ist insgesamt gut. Es gibt allerdings Fachbereiche, in denen ein Fachkräftemangel herrscht. Dies kann wiederum eine Chance für Auswanderer darstellen:
- Sekundärsektor
- Fertigungsindustrie
- Maschinenbau
- Uhrenindustrie
Kündigungsfristen
In der Schweiz gibt es keinen Kündigungsschutz. Abgesehen von wenigen Ausnahmen können Arbeitnehmer innerhalb kürzester Zeit gekündigt werden.
– Während der Probezeit innerhalb von sieben Tagen.
– Während dem ersten Dienstjahr kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
– Während dem zweiten Dienstjahr kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden.
Urlaub und Arbeitszeit
– Durchschnittliche Arbeitszeit: 41 Stunden pro Woche
– Maximale Arbeitszeit: 45 bis 50 Stunden pro Woche (je nach Beruf)
Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Alter: unter 20 Jahren stehen einem mindestens fünf Wochen Urlaub pro Jahr zu, über 20 Jahren mindestens vier Wochen pro Jahr (meistens gibt es nicht mehr als den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub).
Steuern für Arbeitnehmer
Bei ausländischen Arbeitnehmern, die keine Niederlassungsbewilligung haben, werden die Steuern vom Lohn abgezogen.
Abzüge für Sozialversicherungen
Der Arbeitgeber zieht vom Bruttolohn die Hälfte folgender Sozialversicherungsbeiträge ab:
– Altersversicherung und Hinterlassensversicherung
– Erwerbersatzordnung
– Invalidenversicherung
– Nichtberufsunfallversicherung
– Pensionskasse
– Krankentagegeldversicherung
– Arbeitslosenversicherung
Die Abzüge machen insgesamt ungefähr 10 Prozent des Gehalts aus.
Krankenversicherung
Der Auswanderer muss sich selber um seine Krankenversicherung kümmern. Dafür ist nicht der Arbeitgeber zuständig.Um eine Krankenversicherung beispielsweise über den Krankenkassenvergleich Gidu abzuschließen bleiben einem nach der Einwanderung drei Monate.
Wohnungssuche und Umzug
Die Wohnungssuche kann sich schwieriger gestalten, als zuerst angenommen.
Bei einer Wohnungsbesichtigung ist es von Vorteil, folgende Dokumente immer dabei zu haben:
– Aufenthaltsbewilligung
– Gültiger Ausweis
– Kontaktdaten des alten Vermieters
– Betreibungsauskunft
– Arbeitsvertrag
Wenn der Umzug kurz bevorsteht, ist es wichtig, folgende Dinge zu beachten:
– Bei der Einfuhr muss eine Liste aller Gegenstände vorgelegt werden.
– Die einzuführenden Gegenstände müssen mindestens sechs Monate verwendet worden sein.
– Spätestens 18 Monate nach der Anmeldung muss der Umzug stattfinden.
– Der Wohnsitzwechsel muss nachgewiesen werden können.
– Öffnungszeiten der Zollstellen im Kopf haben.
Verkehr und Auto
Wer beim Auswandern in die Schweiz sein Auto mitnehmen möchte, muss jenes beim Zoll angemeldet und eventuell verzollt werden.
Ein deutscher Führerschein ist nach der Einreise in die Schweiz maximal für zwölf Monate gültig. Die Umtauschformalitäten können länger dauern, daher ist es vorteilhaft, sich möglichst schnell umzumelden.
Folgende Dokumente werden benötigt, wenn jemand nach dem Auswandern einen Schweizer Führerschein haben will:
– Ausgefülltes Formular und farbiges Passfoto
– Gültiger Führerschein
– Aufenthaltsgenehmigung oder originale Schweizer Identitätskarte
Mentalität und Leben
Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es große Mentalitätsunterschiede. Vor dem Umzug sollte sich also intensiv mit dem Land und den dort lebenden Menschen auseinandergesetzt werden.
Anregungen, die bei der Entscheidung helfen und den Start erleichtern können:
– Die Schweiz ist in 26 Kantone unterteilt. Das deutet auf die unterschiedlichen Kulturen und Mentalitäten hin.
– Die Politik in der Schweiz wird von direkter Demokratie und Föderalismus bestimmt
– Die Sprache kann zu Beginn eine Hürde darstellen, muss aber nicht zwingend ein Hindernis sein.